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30.08.2010
Musterverfahren gegen Fümoar-Beiz
"Schiefes Eck" rekurriert gegen Verfügung des Arbeitsinspektorats
Das Arbeitsinspektorat hat gegen einen Betrieb des Raucherbeizen-Netzwerks "Fümoar" eine Verfügung erlassen. Der juristische Streit wird möglicherweise noch lange dauern.
Der Verein Fümoar zählt nach eigenen Angaben 140 Mitgliederbetriebe. In diesen Lokalen wird weitergeraucht, weil sie "nicht öffentlich zugänglich" sind und das kantonale Rauchverbot somit nicht gilt. Allerdings hegt die Verwaltung Zweifel an der Rechtskonformität des Modells.
Laut einem Bericht der Basler Zeitung hat nun das Arbeitsinspektorat erstmals Verfügungen gegen zwei Raucherlokale ausgesprochen, in denen gemäss Hinweisen mehr als eine Person gleichzeitig arbeitet. Nach Meinung des Amts für Arbeit und Wirtschaft verstösst das gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen.
Ein Lokal hat Anpassungen vorgenommen. Das zweite Lokal – es handelt sich um das Restaurant zum Schiefen Eck – hat hingegen Rekurs gegen die Verfügung eingelegt. Die sich schon seit längerem abzeichnende juristische Auseinandersetzung wird von Fümoar-Initiant Thierry Julliard geführt und aus der "Kriegskasse" des Vereins bezahlt.
Das Arbeitsinspektorat hat dem Rekurs die aufschiebende Wirkung nicht entzogen. Im "Schiefen Eck" kann also weiter geraucht werden. Weil die Entscheide vermutlich weitergezogen werden, dauert es möglicherweise noch bis Herbst 2011 oder länger, bis der "Musterprozess" mit einem rechtskräftigen Urteil endet.
Die Frage, ob es sich beim Verein Fümoar um eine Umgehung des kantonalen Rauchverbots handelt, wird durch den aktuellen Rechtsstreit nicht geklärt. Das Bauinspektorat, das für die Umsetzung verantwortlich ist, hat offenbar bisher noch keine Bewilligungsentzüge angedroht. Mit entsprechenden Verfahren ist jedoch zu rechnen.
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Dossier: Rauchverbot
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2421
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