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03.11.2011

Nichtraucherschutz-Initiative macht Fümoar überflüssig

Mitgliederausweise braucht es hoffentlich schon bald nicht mehr

Am 27. November 2011 stimmen die Baslerinnen und Basler über die Volksinitiative "JA zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!" ab. Die Initianten und der Verein Fümoar sind sich einig, dass das Vereinsmodell von Fümoar durch ein Ja zur Initiative im Prinzip überflüssig wird.

Mit der kantonalen Volksinitiative "JA zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!" soll in Basel auf den radikalen Sonderweg beim Nichtraucherschutz verzichtet werden. Gemäss Bundesrecht soll in Gaststätten das Rauchen weiterhin im Grundsatz untersagt bleiben. Als klar gekennzeichnete Ausnahmen sollen aber kleine Raucherbetriebe (bis 80 Quadratmeter) sowie abgetrennte, bediente Raucherräume, die höchstens halb so gross sein dürfen wie der Hauptraum, zugelassen werden. Rund 90 Prozent der Servicearbeitsplätze im Basler Gastgewerbe werden rauchfrei bleiben.

Das Initiativkomitee und der Verein Fümoar sind sich einig, was ein Ja zum sinnvollen Nichtraucherschutz für das Vereinsmodell von Fümoar bedeutet: Dieses wird grundsätzlich überflüssig werden. Den Baslerinnen und Baslern würde ermöglicht, die allermeisten Lokale wieder ohne Vereinsmitgliedschaft zu besuchen.

Maurus Ebneter, Sekretär des Initiativkomitees: "Auch mit der Bundeslösung bleibt die Mehrheit aller Betriebe in Basel rauchfrei. Gleichzeitig würde die Vielfalt unserer Beizenkultur gesichert. Bei einer Annahme der Initiative werden Vereinslösungen obsolet!"

Thierry Julliard, Sekretär des Vereins Fümoar, geht davon aus, dass der absolut überwiegende Teil der Fümoar-Mitglieder das Vereinsmodell aufgeben werden. Es sei immer das Bestreben des Vereins Fümoar gewesen, den Passivraucherschutz zu gewährleisten und lediglich das rigorose Basler Rauchverbot zu bekämpfen.

"Die aktuelle kantonale Regelung ist diskriminierend. Momentan gilt für alle kleinen Beizen ein absolutes Rauchverbot, weil sie gar kein Fumoir einrichten können", sagt Julliard. Zudem sei das Bedienungsverbot verfassungs- und bundesrechtswidrig. "Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen weist keinerlei solche Mängel auf", so Julliard. Beim legitimen Passivrauchschutz gehe es um den Schutz der Nichtraucher und nicht um den Schutz der Raucher vor sich selbst.

Julliard ist überzeugt, dass sich die fast alle Fümoar-Mitglieder nach einer Annahme der Initiative entweder in ein öffentliches Raucherlokal umwandeln oder einen separaten, bedienten Raucherraum einrichten. "Das breite Fümoar-Angebot von heute wird es nicht mehr geben, sobald der Regierungsrat die Umsetzung des Bundesgesetzes geregelt hat", so Julliard.

Ebneter und Julliard betonen gleichzeitig, dass bei einer Ablehnung der Initiative die Fümoar-Lokale weiterhin auf ihr Vereinsmodell angewiesen wären. Dieses Modell würde durch sämtliche juristische Instanzen verteidigt.


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