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08.01.2013

Beanstandungsquoten gehen zurück

Hohe Lebensmittelsicherheit in den Basler Restaurationsbetrieben

Der Bereich Gesundheitsschutz des Kantons Basel-Stadt hat an einer Medienkonferenz zur Lebensmittelsicherheit und Betriebshygienekontrollen die Resultate der Inspektionen in Restaurationsbetrieben vorgestellt. Die Beanstandungsquoten gingen zurück.

Im Bereich Lebensmittelsicherheit sanken die Beanstandungsquoten im Fünfjahres-Vergleich zum Teil erheblich. Bei den vorgekochten Teigwaren, den Salaten und Kaltspeisen sowie den Suppen und Saucen wurde die beste, bei den Fleisch- und Fischgerichten sowie den Desserts der zweitbeste Wert der letzten sechs Jahre ausgewiesen.

Die Auswahl der untersuchten Betriebe und Produkte erfolgt nicht zufällig, sondern risikobasiert. Deshalb ist die ausgewiesene Beanstandungsquote mit Bestimmtheit viel höher als der Branchendurchschnitt.

Fast alle Beanstandungen lassen sich auf den erhöhten Nachweis von Verderbniskeimen und Hygieneindikatoren zurückführen. Toleranzwertüberschreitungen bedeuten ein Nicht-Einhalten der "Guten Herstellungspraxis" und zeigen ein ungenügendes Hygieneverhalten auf. Allerdings waren die Konsumenten keiner direkten gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgesetzt.

Bezüglich Gefahreneinteilung konnten 61 Prozent der Betriebe in die Kategorie "unbedeutend" und 31 Prozent in die Kategorie "klein" eingestuft werden. Zwei Betriebe mussten 2012 aufgrund mangelnder Hygiene geschlossen werden.

Leider stagniert die Zahl der Betriebe im Bereich "mangelhaft" oder "schlecht". Kantonschemiker Philipp Hübner wünscht sich hier weitere Verbesserungen. Nach Meinung von Anne Lévy, Leiterin des Bereichs Gesundheitsschutz, bedarf es dazu der Einführung des aktiven Öffentlichkeitsprinzips im Lebensmittelbereich. Die Betriebe sollen verpflichtet werden, die Resultate der Inspektionen mit einfach verständlichen Symbolen klar sichtbar zu machen.

"Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Konsumentenschutz in den Restaurationsbetrieben gut funktioniert, und der Vollzug der aktuellen eidgenössischen Gesetzgebung im Kanton Basel-Stadt auf qualitativ gutem Niveau umgesetzt ist, jedoch auch seine Grenzen der Wirksamkeit erreicht hat", schreibt das Gesundheitsdepartement in seiner Medienmitteilung.


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