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22.03.2013

Wichtiger Schritt im Kampf gegen die Hochpreisinsel

Ständerat nimmt Einkaufsbehinderungen im Ausland nicht mehr hin

Der Ständerat lehnte eine Motion der Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo "gegen unzulässige Preisdifferenzierungen" ab, aber er nimmt deren Hauptanliegen auf. Das Kartellgesetz soll so ergänzt werden, dass Nachfrager aus der Schweiz nicht mehr diskriminiert werden, nur weil sie aus der Schweiz kommen.

Mit 25 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen nahm die Kleine Kammer einen Antrag von Hans Hess (FDP/OW) an, der sich gegen die "unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland" wendet. Zuvor hatte Anita Fetz (SP/BS) einen ähnlich lautenden Antrag der Kommissionsminderheit zurückgezogen und die Variante von Hans Hess zur Annahme empfohlen. Die Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabenkommission wollte überhaupt keine entsprechende Regelung.

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat, der die Motion Birrer-Heimo deutlich angenommen hatte. Nun liegt ein Kompromissvorschlag vor, der gute Chancen haben dürfte. Im Kartellgesetz soll festgeschrieben werden, dass sich insbesondere marktbeherrschende Unternehmen unzulässig verhalten, wenn sie Nachfrager aus der Schweiz mit Waren oder Leistungen in einem OECD-Land nicht zu den dort üblichen Preisen und Geschäftsbedingungen bedienen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Schweizer Nachfrager auf die Belieferung angewiesen sind, weil es ihre eigenen Kunden erwarten (sogenannte "must-in-stock"-Produkte) oder weil sie aufgrund eines früheren Kaufentscheides auf die Produkte oder Dienstleistungen angewiesen sind (z.B. Software-Updates) und dass die Produkte auch in der Schweiz angeboten werden.

Eine Verweigerung ist aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt oder wenn andere Preise oder Geschäftsbedingungen in anderen Ländern notwendig sind, um diese als neue Exportmärkte zu erschliessen.

Unternehmen verhalten sich unter gewissen Vorbehalten auch dann unzulässig, wenn sie hinsichtlich Waren oder Leistungen, die auch in der Schweiz angeboten werden, Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass Dritte unaufgefordert an sie herangetragenen Bestellungen aus der Schweiz nachkommen können.


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