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Wirteverband Basel-Stadt

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16.04.2013

Weitere Anzeigen gegen Coca-Cola

Nichtbelieferung: Vertrieb wird vor Wettbewerb geschützt

Der Wirteverband Basel-Stadt hat bei der Wettbewerbskommission weitere Anzeigen gegen Firmen des Coca-Cola-Systems eingereicht. Die Basler Wirte werfen dem österreichischen und französischen Abfüller vor, sie als Handelspartner zu diskriminieren.

Im Januar 2013 haben die Basler Wirte per Post und Fax den österreichischen Abfüllbetrieb um eine Offerte für Einweggebinde von Coca-Cola gebeten. Ein Bezug aus Deutschland, von wo sie seit Herbst 2011 über einen Zwischenhändler Mehrwegflaschen importieren, ist wegen des dortigen Pflichtpfands nicht praktikabel.

Weil nach fünf Wochen keine Antwort aus Österreich vorlag, haben die Wirte Ende Februar 2013 erneut angefragt – dieses Mal mit eingeschriebenem Brief. Nach weiteren sechs Wochen platzte ihnen der Kragen: Sie haben bei der Wettbewerbskommission gegen die Coca-Cola HBC Austria GmbH wegen Nichtbelieferung und Diskriminierung von Handelspartnern geklagt.

Auch gegen den französischen Abfüller Coca-Cola Entreprise haben die Wirte Anzeige erstattet. "Der Gebietsschutz bei Coca-Cola hat System. Der Konzern schützt sein Schweizer Vertriebssystem vor Wettbewerb, um hier Kaufkraft abzuschöpfen", sagt Maurus Ebneter, Vorstandsdelegierter des Wirteverbands Basel-Stadt.

Die Wirte hatten dem österreichischen und dem französischen Abfüller angeboten, die Ware lastwagenweise abzuholen und im Voraus zu bezahlen. Es lagen somit keine sachlichen Gründe vor, eine Offerte zu verweigern.

"Die Gäste unserer Mitgliederbetriebe wandern zunehmend ins benachbarte Ausland ab", erklärt Ebneter. Die Basler Wirte befänden sich also in einem direkten Wettbewerb mit ihren Berufskollegen im Badischen und im Elsass, weshalb die gewaltigen Preisdifferenzen beim Einkauf ein riesiges Problem seien.

"Für Coca-Cola gibt es keine vollwertigen Ausweichmöglichkeiten und deshalb ist die Verhandlungsmacht der einzelnen Wirte gering", so Ebneter. Das erlaube es dem Konzern, in der Schweiz Preise durchzusetzen, die nicht allein mit höheren Kosten hierzulande begründet werden könnten.

Bereits im vergangenen Oktober gelangte der Wirteverband Basel-Stadt an die Wettbewerbskommission, nachdem die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG in Deutschland eine Belieferung verweigert hatte.

Zwar erhielten die Basler Wirte nach einer Intervention der Weko eine Offerte, aber weil man ihnen "Werbebeiträge" in der Höhe von rund 15 Prozent des Nettopreises vorenthält, sind sie faktisch weiterhin gezwungen, über einen Zwischenhändler einzukaufen. "Die zentrale Frage, ob das Rabattsystem von Coca-Cola missbräuchlich sei, wurde bisher von der Wettbewerbskommission nicht beantwortet", bedauert Ebneter.

Der Nationalrat habe es nun in der Hand, die Einkaufsfreiheit über eine Ergänzung des Kartellgesetzes zu gewährleisten. "Wenn marktbeherrschende Anbieter ihre Preise differenzieren, müssen wir dort einkaufen können, wo wir wollen. Sonst kommen in der Schweiz keine Wettbewerbspreise zustande", so Ebneter.


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