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04.06.2013
Ständerat verlängert Mehrwertsteuer-Sondersatz bis 2017
Entscheid unterstützt Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zugestimmt. Damit kommt der bis 2013 befristete Sondersatz von 3.8 Prozent bis Ende 2017 zum Tragen.
Die gastgewerblichen und touristischen Verbände begrüssen die Verlängerung "aus steuer- und wirtschaftspolitischen Gründen", wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben. Im Sinne der Kontinuität stelle die Weiterführung des Sondersatzes um weitere vier Jahre ein zentrales Anliegen der Branche dar.
Rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen auf ausländische Gäste. Als viertgrösste Exportbranche der Schweiz kann der Tourismus im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird.
Mit seinem einstimmigen Entscheid (30 zu null) hat der Ständerat signalisiert, dass der Mehrwertsteuer-Sondersatz ein wichtiges Mittel zur Exportförderung von Tourismusleistungen auf der Angebotsseite darstellt. Davon können insbesondere entlegene Regionen mit einem hohen Tourismusanteil an der Wertschöpfung profitieren.
Die angespannte Wirtschaftslage in wichtigen Quellmärkten und insbesondere das hohe Kostenniveau belasten den Schweizer Tourismus nach wie vor. Der Sondersatz ist ein wirksames Instrument, um die Nachfrage zu stimulieren und dadurch den Aufschwung im Tourismus zu unterstützen.
24 der 27 EU-Staaten sehen ebenfalls einen speziellen Satz für die Beherbergung vor. Mit seinem Entscheid sorgt der Ständerat für gleich lange Spiesse und trägt damit massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der Branche bei.
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Dossier: Mehrwertsteuer
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