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04.06.2013
Berlin will private Zimmervermietung einschränken
Senat plant Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum
In Kanada und den USA werden private Zimmervermieter von den Behörden vermehrt unter die Lupe genommen. In New York wurde gar die beliebte Wohnbörse airbnb für illegal erklärt. Nun will auch Berlin nachziehen und die kommerzielle Untervermietung mit hohen Strafen belegen.
Das Geschäft mit der privaten Zimmer- und Wohnungsvermietung boomt. Allein über die Website von airbnb wurden im vergangenen Jahr weltweit drei Millionen Mietobjekte gebucht. Forbes schätzt den Jahresumsatz des Internetunternehmens auf über 150 Millionen Dollar.
In New York wurde airbnb für illegal erklärt, wenn der eigentliche Mieter während der Vermietungsdauer nicht in der Wohnung bleibt. Die Stadt New York begründet ihr Vorgehen damit, dass Wohnraum in der Stadt knapp sei. Verlorene Steuereinnahmen dürften ebenfalls eine Rolle spielen: Die Einnahmen von schätzungsweise einer Million bezahlten Übernachtungen fehlen in der lokalen Hotellerie und werden von den Vermietern wohl nicht immer als Einkommen deklariert.
Das kurzfristige und kommerzielle Teilen von Wohnraum ist auch dem Berliner Senat ein Dorn im Auge. Er will die Kurzzeit-Wohnungsvermietung verbieten und ein "Zweckentfremdungsverbot" von Wohnraum einführen.
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Dossier: Parahotellerie
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