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28.08.2013
Amazon streicht AGB-Klausel zur Preisparität
Buchungsportale sollten auf Meistbegünstigungsklauseln verzichten
Der weltweit führende Online-Händler Amazon hat offenbar still und leise die auch im Einzelhandel umstrittene Preisparität aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen. Diese Klausel untersagte teilnehmenden Händlern, Produkte auf anderen Online-Marktplätzen bzw. in eigenen Webshops zu günstigeren Preisen als auf Amazon anzubieten.
Nach Angaben der Internetplattform wortfilter.de fehlen die fraglichen Klauseln zur Preisparität bereits seit dem 20. August in den AGB von Amazon. Das Unternehmen selbst hat sich bisher noch nicht zu den Änderungen geäussert.
Solche Meistbegünstigungsklauseln geraten immer stärker ins Visier der Wettbewerbsbehörden. So hat das Bundeskartellamt am 25. Juli 2013 zu seiner diesbezüglich bereits zweiten Abmahnung des Hotelbuchungsportals HRS mitgeteilt, dass Bestpreisklauseln grundlegende Fragen für den Vertrieb über Online-Plattformen auch in anderen Branchen aufwerfen. Amazon scheint nun die Entscheidung mit der unternehmensseitig vollzogenen Abschaffung der umstrittenen Preisparität vorweg zu nehmen.
"Der Verzicht von Amazon auf die Preisparitätsklauseln sollte auch für die marktdominierenden Hotelbuchungsportale beispielgebend sein", fordert Fritz G. Dressen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Verpflichtende Raten-, Verfügbarkeits- und Konditionenparitäten seien "egal in welcher Branche" Auslaufmodelle.
"Auch die Hoteliers haben ein Anrecht darauf, dass diese täglichen Gängeleien der Buchungsportale ein Ende nehmen und endlich wieder freier Wettbewerb und Rechtssicherheit im Vertrieb hergestellt wird", so Dreesen.
- Hotelverband Deutschland
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Dossiers: Hotellerie | Onlinevertrieb | Marketing
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