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06.12.2013

Hygienebarometer: Weg mit der Pseudotransparenz!

Heftige Kritik an der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in NRW

Der Dehoga Nordrhein-Westfalen kritisiert die pauschale Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Für dieses Vorgehen gebe es keine Rechtsgrundlage. Der Hygienebarometer schaffe mehr Verwirrung als Transparenz. Der Branchenverband möchte die Beanstandungen lieber mit einem Ausbau von Präventionsmassnahmen reduzieren.

Der Dehoga NRW hält die pauschale Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW für rechtswidrig. "Aus unserer Sicht fehlt eine passende Rechtsgrundlage. Ohne Rechtsgrundlage, keine Veröffentlichung", betont Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Nordrhein-Westfalen.

Das zuständige Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW berufen sich in Bezug auf die Veröffentlichung der Ergebnisse in den zwei Pilotstädten Duisburg und Bielefeld auf die Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes. Diese stellen aber nach Meinung des Branchenverbandes keine hinreichende Grundlage dar. Fast fünfzig Gastronomen haben deshalb gegen die Veröffentlichung bei den zuständigen Verwaltungsgerichten Klage eingereicht.

Neben der fehlenden Rechtsgrundlage kritisiert der Hotel- und Gaststättenverband an den Veröffentlichungen, die auch über eine Smartphone-App einsehbar sind, dass sie keine wirkliche Transparenz herstellen: "Wir haben keine Angst vor den Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen, weil die meisten unserer Betriebe wie in Duisburg ja tatsächlich im 'grünen Bereich' arbeiten. Allerdings lässt sich aus der dargestellten Kombination von Farbe (grün, gelb, rot) und einer Punktzahl zwischen 0 und 80 für einen Gast nicht erkennen, was sich hinter den Punkten verbirgt", so Hübenthal.

"Wer wirkliche Transparenz für den Gast möchte, muss ihm die Information geben, die er versteht. Hing das Waschbecken an der falschen Stelle, waren Formulare falsch ausgefüllt, das Personal unzureichend geschult oder waren Lebensmittel abgelaufen. Transparenz ohne Information funktioniert nicht. Wer weiss schon, was Grün-35 oder Gelb-41 bedeutet?", fragt Hübenthal weiter.

Der Dehoga NRW fordert deshalb: Weg mit rechtswidriger Pseudotransparenz, stattdessen mehr Prävention, Kontrollen und einheitliche Massstäbe bei der Umsetzung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften. "Wer zu Anfang, zum Beispiel als Seiteneinsteiger, besser in hygienischen Fragen geschult wird, hat später weniger Schwierigkeiten bei Lebensmittelkontrollen. Deshalb wäre die Einführung eines Hygieneführerscheins ein sinnvoller Schritt", stellt Hübenthal fest.

In Deutschland wird seit einigen Jahren um die Einführung eines Kontrollbarometers ("Hygiene-Ampel") heftig gestritten. Die Einführung einer bundesweiten Lösung scheiterte genauso wie das unlängst vom Netz genommene Internetportal lebensmitteltransparenz.nrw.de, das Beanstandungen im Rahmen von Lebensmittelkontrollen ab einer zu erwartenden Höhe von 350 Euro Bussgeld darstellte. Das OVG Münster hatte die fehlende rechtmässige Grundlage moniert.


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