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15.03.2014
Wie eine Lücke im Kartellgesetz dem Werkplatz schadet
Multinationale Konzerne zocken Schweizer Fahrzeugbauer ab
In der Schweiz gibt es mehrere Dutzend Fahrzeugbauer. Sie sind darauf angewiesen, ihre Komponenten auf dem freien Weltmarkt beschaffen zu können und nicht von internationalen Konzernen abgezockt oder sogar bedroht zu werden.
Muss ein bestimmtes Produkt über eine einzige vorbestimmte Quelle beschafft werden, entsteht kein Wettbewerb. Das führt zu überhöhten Preisen (mit "Schweiz-Zuschlag"), was wiederum der Konkurrenzfähigkeit des Werkplatzes Schweiz schadet.
Hersteller von Fahrzeugaufbauten und Anhängern benötigen Komponenten wie Achsen, Räder, Reifen, Bremsanlagen, Beleuchtungsteile oder Verdecke, um ihre Produkte zu fertigen. Oft schreiben die Kunden vor, dass bei den Fahrzeugen ausschliessliche bestimmte Markenprodukte zum Einsatz kommen. Die Gründe hierfür liegen unter anderem bei der Versorgung und Lagerhaltung von Ersatzteilen. Kundenorientiert arbeitende Fahrzeugbauer haben also keine Wahlfreiheit, welche Komponenten sie verwenden.
Für die meisten dieser Produkte gibt es jeweils nur einen exklusiven Händler in der Schweiz, der Gebietsschutz geniesst. Oftmals sind die Schweizer Händler sogar im Besitz der Hersteller. Seit Jahrzehnten versuchen heimische Fahrzeugbauer immer wieder hartnäckig, Angebote für die Produkte aus dem Ausland zu erhalten, um die Anbieter in der Schweiz preislich unter Druck zu setzen. Bei den Herstellern, meist handelt es sich um multinationale Konzerne, beissen sie auf Granit. Sie werden auf die jeweiligen Händler verwiesen oder die Anfragen werden an diese weitergeleitet.
Auch die Beschaffung bei ausländischen Händlern klappt nur selten. Normalerweise wird dem Nachfrager aus der Schweiz beschieden, dass es ihnen von den Herstellern verboten wird, Ware in die Schweiz zu verkaufen.
Eine weitere Möglichkeit, die vorgeschriebenen Kanäle zu umgehen, wären ausländische Fahrzeugbaukollegen. Für diese spielt das Einkaufsvolumen eine grosse Rolle, weshalb es durchaus interessant sein kann, mit einer Schweizer Firma einen Einkaufspool zu bilden. Leider funktioniert auch das nicht: Die Kooperationspartner werden mit massiven Sanktionen bedroht, sollten sie Komponenten in die Schweiz liefern. Gedroht wird natürlich mündlich – Beweise gibt es keine.
Hier beginnt der Irrsinn groteske Ausmasse anzunehmen, denn der starke Franken hat die Schweizer Fahrzeugbauer gezwungen, auf gerade diese Kollegen als "verlängerte Werkbank" zurückzugreifen. Die ausländischen Firmen liefern beispielsweise Fahrgestelle in die Schweiz, die hier nicht mehr zu wettbewerbsfähigen Preisen gebaut werden können (woran auch die überhöhten Komponentenpreise schuld sind).
Die Endprodukte der Fahrzeugbauer sind sowieso dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Schweizer Kunden erwarten von Schweizer Lieferanten Spitzenprodukte zu internationalen Marktpreisen, oder sie wandern direkt ins Ausland ab und beschaffen sich ihre Fahrzeuge dort. Somit kommen die verbauten Komponenten am Schluss trotzdem in die Schweiz.
"Schweiz-Zuschläge" zementieren die Hochpreisinsel. Sie führen dazu, dass viele KMU nicht mehr wettbewerbsfähig sind, weil ihre Produktionskosten zu hoch sind. Es braucht eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Nachfrager aus der Schweiz nicht diskriminiert werden, nur weil sie aus der Schweiz kommen. Nachfrager brauchen dringend eine Einkaufs- und Importfreiheit bei Produkten, auf die sie angewiesen sind. Nur so können die Vertriebssysteme der Konzerne in der Schweiz unter Wettbewerbsdruck gesetzt werden.
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Dossiers: Hochpreisinsel | Kartelle
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