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19.03.2014

Lebensmittelrecht: Tabakproduktrichtlinie als Blaupause?

Immer mehr Nachfrage- und Angebotslenkungen

"Das Lebensmittelrecht ist eine lebende Materie", stellte Prof. Dr. Matthias Horst fest, der nach seiner Tätigkeit beim Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in eine Anwaltskanzlei wechselte und auf dem 6. Food Safety Kongress 2014 in Berlin das Lebensmittelrecht kritisch würdigte.

Essen und Trinken geht jeden etwas an. Die grosse Auswahl an Lebensmitteln wird immer wieder durch Krisen und Verunsicherung infrage gestellt. Das Lebensmittelrecht spielt daher mit den klassischen Grundsätzen zum Gesundheitsschutz, Täuschungsschutz und zur Information eine grosse Rolle. Dennoch stellt die Ernährungsbranche immer häufiger Nachfrage- und Angebotslenkungen fest.

Wie beispielsweise bei der Tabakproduktrichtlinie. "Jeder weiss, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist", sagte Horst. Doch bei dieser Richtlinie geht es um das "Vermiesen des Konsums". Neben Warnhinweisen und Abschreckungsbildern werde möglicherweise bald auch das sogenannte "Plain Packing" wie in Australien eingeführt, wo kaum mehr als der Firmenname noch aufgedruckt werden kann.

Die Richtlinie sende ein "verheerendes Signal" an die Industrie und sei eine "Blaupause" für den Lebensmittelmarkt. Neue Anlässe für Gesetze sind gesellschaftliche Anforderungen oder der Übergang von Missbrauchs- zu Verbotsprinzipien wie bei den Health Claims.

Mit Blick auf den neuen EU-Plan zur Vermeidung von Übergewicht bei Kindern stellte Horst fest: "Die Nährwertampel ist noch nicht tot." Auch die kleinen Nadelstiche schmerzen offenbar die Ernährungsindustrie. Dazu zählt die geplante Herkunftsangabe für Fleisch in verarbeiteten Produkten – oder die für Ende 2014 angekündigte Herkunftsregelung für Milch als weitere Zutat.

Das Lebensmittelrecht auf EU-Ebene entsteht "anlassbezogen" und sei deshalb nicht aus einem Guss, erklärte Horst. Aber: Für den Binnenmarkt ist es auch "alternativlos". Die Unternehmen entlang der ganzen Kette müssten ihre Pflichten kennen und ihre Qualitätssicherungssysteme funktionstüchtig halten. Vor allem müssten sie während der Gesetzgebung auf ihre Interessen hinweisen.

Im Vordergrund stehe dabei die Verhältnismässigkeit von Regelungen. Beispielsweise hätte es wegen des Klebeschinkens keine neuen Richtlinien bedurft. "Das Lebensmittelrecht darf nicht politischer Opportunität geopfert werden", schloss der Jurist seinen Vortrag.

Roland Krieg / aid


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