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30.05.2014
Bedarf an ausländischen Mitarbeitenden prüfen und handeln
Ab 1. Juni 2014 vorerst wieder freier Personenverkehr
Ab 1. Juni gilt der freie Personenverkehr innerhalb der EU und der Schweiz wieder uneingeschränkt. Die Ventilklausel, welche die Zuwanderung seit zwei Jahren begrenzt hat, gilt dann nicht mehr.
Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wird sich diese günstige Situation jedoch in absehbarer Zeit wieder ändern. Bisher ist noch unklar, wie die Initiative umgesetzt wird. Der Bundesrat wird bis Ende Juni 2014 einen Vorschlag zur Umsetzung vorlegen. Ende Jahr wird dann der Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben.
Wer auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist, kann den freien Personenverkehr jetzt noch zu seinen Gunsten nutzen. Vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen mittels einer B-Bewilligung ein mittelfristiger Aufenthalt in der Schweiz und im Gastgewerbe ermöglicht werden soll, sollten jetzt rekrutiert werden.
- Rückkehr zu den Kontingenten
- Ventilklausel – was ändert sich für das Gastgewerbe?
- Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung
Dossier: Ausländerrecht
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