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13.09.2014

Gleich lange Spiesse für das Gastgewerbe!

Ein Beitrag von CVP-Nationalrat Markus Lehmann

Die steuerliche Ungleichbehandlung des Gastgewerbes gegenüber anderen Anbietern im Ausserhausmarkt ist wettbewerbsverzerrend. Sie ist auch beschäftigungspolitisch und ökologisch falsch. Verzehrfertige Speisen und Getränke sollen endlich unabhängig vom Verkaufskanal besteuert werden.

8 Uhr morgens, beim Bahnhof: Ich treffe mich mit einem Geschäftspartner zu Kaffee und Gipfeli. Auf unserer Konsumation entrichten wir 8% Mehrwertsteuer. Im Raum nebenan sitzen Hotelgäste beim Frühstück. In ihrem Preis sind wegen des Sondersatzes für das Beherbergungsgewerbe 3.8% Mehrwertsteuer enthalten. Draussen eilen Pendler mit Backwaren und Kaffee zur Arbeit. Sie haben 2.5% Mehrwertsteuer bezahlt. Drei Fälle von Ausserhauskonsum, drei verschiedene Steuersätze. Das ist absurd!

Als die Mehrwertsteuer 1995 eingeführt wurde, verkauften Kioske in erster Linie Zeitungen und Tabakwaren, Tankstellen vorwiegend Treibstoffe, Bäckereien Brot, und Supermärkte Güter des täglichen Bedarfs. Heute findet man an all diesen Orten Sandwiches, Fertigsalate, Birchermüesli, warme Snacks, gekühlte Drinks und Cappuccino. Das Problem ist nicht, dass Gastronomie heute jederzeit und überall stattfindet, sondern dass gleiche Produkte ungleich besteuert werden.

Es gibt keinen anderen Wirtschaftszweig, der in direkter Konkurrenz zu Anbietern steht, die einen staatlich verordneten Preisvorteil geniessen. Bestelle ich ein Bett beim Online-Möbelhändler und baue es selbst zusammen, so bezahle ich genau den gleichen Steuersatz wie beim Fachgeschäft, wo ich mich beraten lasse, probeliege und den Montagedienst in Anspruch nehme.

9.30 Uhr, im Zug nach Bern: Ich kaufe mir ein Mineralwasser von der Minibar (mit 8% besteuert). Neben mir sitzt ein Fahrgast mit einer PET-Flasche vom Take-Away (2.5%). Überall im Abteil liegen Pappbecher und Snack-Schachteln herum. Die steuerliche Privilegierung von Take-Aways forciert das Littering und letztlich auch die ungesunde Ernährung.

2005 hat der Bundesrat eine Motion zur Annahme empfohlen, die den reduzierten Steuersatz auch für Ess- und Trinkwaren verlangte, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. Der Ständerat hat die Motion einstimmig angenommen. Wegen des politischen Hickhacks um die Mehrwertsteuer konnte der Nationalrat zur Motion leider nie Stellung nehmen.

Kein Wunder, reagierte GastroSuisse auf diese Verschleppung mit einer Volksinitiative! Nun erfanden der Bundesrat und viele Parlamentarier plötzlich viele Ausreden. Restaurants würden durch Take-Aways gar nicht konkurriert, und man könne es sich nicht leisten, für gleich lange Spiesse zu sorgen. Doch warum sollen Gastronomen dafür geradestehen, dass dem Bund Geld fehlt? Sie fordern lediglich gerechte Steuersätze. Die Umsetzung ist alsdann Sache des Gesetzgebers.

19 Uhr, in einem Berner Altstadt-Keller: Ich bin an einem Parlamentarieranlass. Der Veranstalter bestreitet den Service mit eigenen Leuten. Die Lebensmittel für das Buffet hat er sich von einem Traiteur liefern lassen (2.5%). Hätte dieser den Service übernommen, wären 8% fällig geworden. Es soll Caterer geben, die ihre Aufträge über zwei separate Firmen abwickeln – eine für die Essenslieferung und eine für den Serviceteil. Nachteile machen demnach erfinderisch!

Die tägliche Verpflegung, ob im Gehen, im Stehen oder im Sitzen, hat für jeden Menschen die gleich hohe Bedeutung und ist daher gleich zu besteuern. Deshalb werfe ich mit voller Überzeugung ein JA in die Urne, um die MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes zu stoppen!

Markus Lehmann, Nationalrat


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