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22.10.2014

Bundesrat hebt Cabaret-Tänzerinnen-Statut auf

Übergangsfrist bis Ende 2015

Das Statut wurde 1995 zum Schutz der Artistinnen vor Ausbeutung geschaffen und gilt als Ausnahme für die Zulassung von unqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. Es ermöglicht Frauen aus Drittstaaten ohne spezifische Qualifikation, während maximal acht Monaten pro Jahr in der Schweiz als Cabaret-Tänzerin tätig zu sein.

2010 kam das Bundesamt für Migration zum Schluss, dass das Statut seine Schutzwirkung nicht mehr erfüllt. Im Juni 2012 eröffnete der Bundesrat deshalb die Vernehmlassung zur Aufhebung der Regelung. Eine Mehrheit der Behörden sprach sich für die Aufhebung des Statuts aus, während Gewerkschaften und Parteien in dieser Frage gespalten waren. Frauenschutzorganisationen sowie die betroffenen Branchenverbände sprachen sich dagegen aus.

Daraufhin setzte das EJPD eine nationale Expertengruppe zum Schutz der im Erotikgewerbe tätigen Frauen ein, die ihren Bericht im März 2014 publizierte und eine Aufhebung des Tänzerinnenstatuts empfahl. Die Aufhebung tritt nun am 1. Januar 2016 in Kraft.

Der Cabaretverband ASCO bedauert den Entscheid des Bundesrates und sieht den Fortbestand der klassischen Night-Clubs gefährdet. "Die Lage der Frauen wird sich massiv verschlechtern. Illegale Einwanderung und Erwerbstätigkeit werden zunehmen", sagt Präsident Jürg König.

Die ASCO setzt sich für eine längere Übergangszeit ein. "Die Frist von 14 Monaten erlaubt es den betroffenen Betrieben und Vermittlungsagenturen nicht, sich auf die Änderung einzustellen", findet Jürg König. Die Cabaret-Betreiber benötigten mehr Zeit, um bestehende Mietverträge zu erfüllen oder ihren Betrieb zu verkaufen. Zudem würden bereits im Herbst 2015 kaum noch Tänzerinnen neu einreisen, wenn sie nur wenige Monate bleiben können.


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