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29.11.2014

Ungerechtfertigte Beiträge für Swiss Tavolata

Bundesrat sieht kein Problem in der Wettbewerbsverzerrung

Hinter "Swiss Tavolata" steckt eine sympathische Idee: Essen auf dem Bauernhof. Weil der Bund das Projekt allein im laufenden Jahr mit 83'000 Franken subventioniert, wird der Wettbewerb verzerrt. Der Bundesrat vermag darin aber kein Problem zu erkennen.

Seit letztem Sommer können Gäste hausgemachte Schweizer Küche auf Bauernhöfen geniessen. Dafür haben der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband und die Home Food Media GmbH den Verein "Swiss Tavolata" gegründet.

Auf einer elektronischen Plattform können Interessierte eine Gastgeberin auswählen, welche für sechs oder mehr Personen ein Menu mit regionalen Gerichten oder Familienrezepten zubereitet. Die Köchinnen servieren die Speisen in ihrer Küche, Stube, im Garten oder auf der Wiese.

Ohne Zweifel erfüllt Swiss Tavolata ein wachsendes Bedürfnis nach einer einfachen, authentischen Küche mit regionalen Produkten. Es stellt sich jedoch die Frage nach der Gleichbehandlung gastgewerblicher Unternehmen und hochsubventionierter Landwirtschaftsbetriebe. Vor diesem Hintergrund sind Bundesbeiträge an das Projekt äusserst problematisch.

Die Aargauer SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger erkundigte sich in der sogenannten "Fragestunde" beim Bundesrat nach den Gründen für die Zahlungen an Swiss Tavolata. Dabei kam zum Vorschein, dass der Bund dem Verein alleine 2014 eine Finanzhilfe von 58'750 Franken gewährt hat. Zusätzlich wird das Projekt während drei Jahren mit je 25'000 Franken aus dem Innotour-Topf unterstützt.

Als Rechtsgrundlagen gab der Bundesrat die "Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft" und das "Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus" an.

Man teile die Auffassung einer einseitigen Bevorteilung nicht, antwortete der Bundesrat. "Gastronomische Angebote auf landwirtschaftlichen Betrieben gehören zu den landwirtschaftsnahen Tätigkeiten, welche... ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen wurden", so die Regierung.

Nicht Gegenstand der Frage war es, ob solche Tätigkeiten auf Bauernhöfen gegen kantonale Gastwirtschaftsgesetze verstossen. Interessant wäre es auch zu erfahren, ob für die Hobby-Beizen der Landfrauen die gleichen umweltrechtlichen, bau-, feuer-, gesundheits- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften gelten wie für herkömmliche Restaurants resp. ob diese in gleichem Masse eingefordert und kontrolliert werden.

Ist sichergestellt ist, dass allfällige Helfer der Landfrauen zu GAV-Bestimmungen und unter Einhaltung des Arbeitsgesetzes beschäftigt werden? Werden die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit eingehalten? Ist gewährleistet, dass Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden? Liefern die Bäuerinnen Mehrwertsteuer ab? Wie verhält es sich, wenn Frauen oder Männer anderer Berufsgattungen bei sich zuhause Gäste gegen Entgelt bewirten?

Im Grunde genommen müsste man Gastwirten erlauben, Bauernhöfe zu kaufen! Dann könnten sie dort ein Restaurant betreiben – meist an schöner Lage und mit genügend Parkplätzen. Das bäuerliche Bodenrecht verhindert aber solche Akquisitionen.


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