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17.12.2014

Rückweisung des Budgets 2015 ist ein erster Schritt

Investitionen ja, aber keine Luxus-Lösungen

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat das Budget 2015 zurückgewiesen. Dieses klare Votum gegen das unkontrollierte Ausgabenwachstum ist ein erster Schritt hin zu einer nachhaltigeren Finanzpolitik.

Der Entscheid des Grossen Rats, das rote Budget an den Regierungsrat zurückzuweisen, ist verbunden mit dem Auftrag, für 2015 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Die Rückweisung stellt den ersten Schritt zu einem Perspektivenwechsel dar. Sie ist ein klares Votum gegen den ungebremsten Regulierungswahn und das damit verbundene unkontrollierte Ausgabenwachstum – namentlich im Personalbereich. Die Probleme sind ausgabenseitig und nicht über höhere oder neue Steuern zu "lösen".

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat sich im Rahmen mehrerer Sitzungen mit den bürgerlichen Fraktionen und der GLP sowie vieler Gespräche in die Budgetdebatte 2015 eingebracht und konnte damit einen wertvollen Beitrag zur Zusammenarbeit der bürgerlichen Parteien in Basel-Stadt leisten. Direktor Gabriel Barell: "Die Rückweisung des Budgets 2015 stellt den ersten Schritt dieser Zusammenarbeit dar, welche auch in den kommenden Jahren weitergeführt werden soll".

Bei der Konsultation des Finanzplans 2015-2018 fällt auf, dass das rote Budget 2015 kein einmaliger Ausrutscher sein wird, sondern, dass sich die finanzielle Situation von Basel-Stadt nachhaltig verschlechtern wird. Der Willen des Regierungsrates, die "Generelle Aufgabenüberprüfung" zu intensivieren und Entlastungsmassnahmen für die Jahre 2016 und 2017 vorzulegen, ist begrüssenswert. Diese Programme dürfen aber nicht zu einem notwendigen Übel oder gar zum Flickwerk verkommen. Es braucht ein umfassendes Konsolidierungsprogramm mit einer ernsthaft vorgetragenen Verzichtsplanung.

Es geht nicht um einen Kahlschlag bei den staatlichen Ausgaben und vor allem nicht bei den Investitionen. Es braucht auch weiterhin Investitionen, aber am richtigen Ort. Auf die in letzter Zeit gehäuften Entscheidungen zugunsten von Luxus-Investitionen im Bau-, Verkehrs- oder Gesellschaftsbereich ist hingegen zu verzichten.


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