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18.12.2014

Gaststätten in Deutschland erhöhen ihre Preise

Massiver Kostenschub durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns

Ab Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8.50 Euro pro Stunde. Zwar verdienen zumindest in Süddeutschland die meisten Festbeschäftigten bereits mehr, doch weil Einsteiger und Aushilfskräfte mehr verdienen, entsteht auch bei allen anderen Löhnen ein Druck nach oben. Preiserhöhungen sind wahrscheinlich. In einigen Betrieben dürften zudem die Öffnungszeiten verkürzt werden.

Laut einem Bericht der "Badischen Zeitung" werden in Freiburgs Gastronomie die Preise steigen. "Bei uns steigen die Personalkosten durch den Mindestlohn um 20 Prozent", sagte eine Wirtin der Zeitung. Dies liege daran, dass ein grosser Teil ihrer Mitarbeiter Studenten seien, die nur nebenher jobben und bisher weniger als den Mindestlohn bekommen.

Die Gäste werden den gesetzlichen Mindestlohn zu spüren bekommen. "In den Bereichen, wo viele Studenten jobben, werden wir deutlich teurer werden müssen", sagt ein Freiburger Grossgastronom, der nicht genannt werden will. "Das Minimum ist sieben Prozent, wenn man richtig rechnet."

Sorgen bereitet den Wirten auch die zusätzliche bürokratische Belastung durch verschärfte Dokumentationspflichten. Der Gesetzgeber verlangt akribische Aufzeichnungen, die so in vielen Betrieben bisher nicht üblich waren. Die Anbieter von Zeiterfassungs-Software freuen sich.

Bei staatlichen Lohnkontrollen könnten zudem bisher unentdeckte Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz den Gastronomen das Leben schwerer machen. In Deutschland dürfen Beschäftigte laut Gesetz höchstens acht Stunden und unter gewissen Bedingungen zehn Stunden am Stück arbeiten. Es ist bisher jedoch oft üblich, dass in gegenseitigem Verständnis längere Schichten gefahren werden.

Stark unterschätzt werden auch andere Nebeneffekte des gesetzlichen Mindestlohns. Zum einen werden Restaurantbetreiber nicht nur mit Preisaufschlägen reagieren, sondern auch mit einer Verkürzung der Öffnungszeiten. Zum anderen steigt der Druck, den langjährigen und besonders qualifizierten Mitarbeitern ebenfalls mehr zu bezahlen, obwohl ihr Lohn schon lange über 8.50 Euro liegt.

Nicht zuletzt wird es schwieriger, mit sogenannten "Mini-Jobbern" zu arbeiten, die weitgehend sozialversicherungsbefreit bis maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Eine Aushilfe, die bisher 60 Stunden pro Monat à 7 Euro arbeitete, wird nun zum gesetzlichen Mindestlohn voll sozialversicherungspflichtig.

Bei Verstössen gegen das deutsche Mindestlohngesetz drohen Bussgelder bis zu 500'000 Euro.


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