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13.03.2015

"Gastro-Kontrollbarometer" rechtswidrig

Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf

Die Ergebnisse aus Kontrolluntersuchungen von Gastronomiebetrieben dürfen nicht an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitergegeben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Weitergabe sei rechtswidrig, so das Gericht.

Geklagt hatten vier Duisburger Gastronomiebetriebe gegen die Stadt Duisburg. Die Stadt wollte Ergebnisse aus den Kontrollen an die Verbraucherzentrale weitergeben. Diese wiederum benötigt diese Informationen für ihr Pilotprojekt "Gastro-Kontrollbarometer".

Die Punktebewertungen aus den Kontrollen sollten drei Ergebnisstufen entsprechend den Ampelfarben grün, gelb und rot zugeordnet und online gestellt werden. Allerdings findet die Weitergabe der Punktwerte im Verbraucherinformationsgesetz keine Rechtsgrundlage. Dieses erlaubt nur die Weitergabe konkreter Verstösse gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung, die beispielsweise in Statistiken enthalten sind.


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