Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
09.04.2015
Gericht spricht Besitzer einer Café-Bar frei
Vergünstigter "Spritz" verstösst nicht gegen Happy-Hour-Verbot
Das Obergericht des Kantons Zürich sprach einen Wirt frei, der "Aperol Spritz" vergünstigt anbot. Die Begründung ist interessant.
Die Eidgenössische Alkoholverwaltung sah das Alkoholgesetz verletzt: Auf der Website einer Kaffee-Bar sei eine "daily double happy hour" angekündigt gewesen. Damit werde eine unzulässige Vergünstigung von Spirituosen versprochen.
Zudem werde Aperol Spritz verbilligt angeboten und schliesslich verstosse der Betreiber gegen das Verbot von preisvergleichenden Angaben. Er habe nämlich den Aperol Spritz für 6 Franken im vergünstigten Angebot, während gleichzeitig auf einer Schiefertafel der reguläre Preis von 10 Franken angeschrieben sei.
Das Bezirksgericht Meilen sprach den Gastronomen in zwei Punkten frei und reduzierte die Busse der Alkoholverwaltung von 500 auf 150 Franken. Auf der Website fehle jeder Hinweis auf Spirituosen, und das Verbot von Preisvergleichen wolle den Vergleich mit anderen Gastwirtschaftsbetrieben verhindern, wogegen es sich hier um zwei Preise im gleichen Betrieb handelte.
Die Alkoholverwaltung zog das Urteil weiter, unterlag nun aber vollends. Das Obergericht bestätigte nicht nur die zwei Freisprüche und hielt dem Wirt einen "Sachverhaltsirrtum" zugute. Die Richter kritisierten ausserdem die "widersprüchlichen Bundesverordnungen".
Im Gesetz würden Spirituosen als Flüssigkeiten mit einem "Mindestalkoholgehalt von 15 Volumenprozent" definiert. Davon auszugehen, dass Aperol nicht zu den Spirituosen gehört, weil das Produkt nur 11 Prozent Alkohol aufweist, sei deshalb "naheliegend".
Zwar wird Aperol seit 2005 von den Behörden explizit als Spirituose taxiert. Dem Beschuldigten als juristischem Laien sei es nicht zumutbar, Bundesgesetze erst richtig auslegen und überdies deren Verhältnis zu widersprüchlichen Bundesverordnungen oder entsprechende Vorbehalte richtig interpretieren zu können.
Nach dem Freispruch erhält der Barbetreiber eine Umtriebs- und Prozessentschädigung von gut 12'000 Franken. Diese sowie die Gerichtsgebühren trägt die Gerichtskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Alkoholverwaltung die Möglichkeit hat, es ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Der Streit um Spirituosenangebote während Happy Hours wird möglicherweise bald der Vergangenheit angehören. National- und Ständerat sind sich einig, dass das Verbot von "Happy Hours" aus dem Gesetz gestrichen werden soll. Wein und Bier dürfen schon heute vergünstigt angepriesen werden, da diese Getränke nicht unter das Alkoholgesetz fallen.
- Alkoholverwaltung erlaubt "Schwachstrom-Spirituosen"
- Verbilligte Abgabe von Spirituosen: Clubs missachten das Gesetz
- Läden verkaufen bis spätabends: Wo bleibt der Jugendschutz?
Dossiers: Alkoholkonsum | Spirituosen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=5108
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!