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01.07.2015
Bewilligungshürde für Zürcher Clubs
Anwohner erhalten neue Rekursmöglichkeiten
Bars und Clubs brauchen in der Stadt Zürich künftig eine Baubewilligung für den Betrieb nach Mitternacht. Das ist eine weitere Hürde, erhöht aber vielleicht die Rechtssicherheit.
Zürich hat sich zu einem Anziehungspunkt für Partyvolk aus der ganzen Schweiz entwickelt. Die Zahl der Lokale, die bis in die frühen Morgenstunden geöffnet halten, hat sich seit den innert zwanzig Jahren auf etwa 650 versiebenfacht. Doch nun werden die Zeiten für die Nachtbars und Clubs möglicherweise schwieriger.
Bisher brauchten Nachtlokale in Zürich lediglich eine Bewilligung der Stadtpolizei. Durch einen Entscheid des Baurekursgerichts sieht sich die Stadt nun gezwungen, das Bewilligungsverfahren anzupassen. Das Gericht hatte im Fall des Clubs "Station" entschieden, die Bewilligung für die Betriebszeit nach Mitternacht durch die Stadtpolizei genüge nicht.
Ab sofort ist ein Baugesuch nötig für die Verlängerung der Betriebszeit nach Mitternacht und für die Einrichtung von Wartezonen im Freien. Anwohner, die Angst vor Ruhestörungen haben, können gegen den Bauentscheid Rekurs einlegen. Die Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten waren bisher nicht rekursfähig.
Für Clubbetreiber ist das neue Bewilligungsverfahren eine weitere Hürde. Es ist möglich, dass es ein zusätzliches Lärmgutachten braucht. Bestenfalls wird aber die Rechtssicherheit erhöht: Ist nämlich ein Verfahren einmal durch, könnte es schwieriger sein, die Bewilligung zu entziehen.
Bereits bestehende Clubs können von der neuen Regelung ebenfalls betroffen sein. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei der Baubehörde noch ein Gesuch stellen muss, wer seit der Bewilligungserteilung Änderungen bei der Musikanlage, der Betriebszeit oder der Kundenkapazität hatte.
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