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23.10.2020

Das Gastgewerbe im Quasi-Lockdown

Was es braucht, um einen Kahlschlag zu verhindern

Die wirtschaftlichen Aussichten für das Hotel- und Gastgewerbe haben sich nochmals verdüstert. Die Verunsicherung in grossen Teilen der Bevölkerung, bei den Touristen und Firmenkunden führt zu einer Stornowelle und einem starken Frequenzrückgang. Die verbleibenden Gäste werden mit strengen Auflagen vergrault.

Der Quasi-Lockdown trifft stark geschwächte und deshalb verwundbare Betriebe, die im Gegensatz zur ersten Corona-Welle über keine Reserven mehr verfügen. Viele Gastronomen und Hoteliers können das sofortige Ende nur herauszögern, indem sie die Öffnungszeiten reduzieren oder gar schliessen – und die Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden vor allem in städtischen Gebieten viele Betriebe die kommenden Wochen und Monate nicht überleben. Tausende von Gewerbetreibenden überlegen, ob sie nicht die Reissleine ziehen wollen – oder müssen. Nach dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken als einen Schrecken ohne Ende!

Ein Blutbad mit unkontrolliertem Massensterben von Betrieben und Zigtausenden Arbeitslosen lässt sich noch verhindern, wenn die Medien, die Verbände, die Unternehmer, die Wissenschaft und die Behörden gute Arbeit leisten. Was es unserer Meinung nach braucht:

1. Die Öffentlichkeit und die Entscheidungsträger müssen den Ernst der Lage erkennen. Der Schaden in diesem Quasi-Lockdown ist enorm. Die meisten können ihn nicht mehr verkraften, zumal ja auch keine Epidemie-Versicherungen mehr bestehen, die im Frühling vielen geholfen haben.

2. Der Bund und die Kantone haben alle Massnahmen auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Wo das Verhältnis zwischen gesundheitlichem Nutzen und Kollateralschäden nicht stimmt, sind Auflagen zu beenden. Spätestens wenn sich zeigt, dass die Spitäler in der Schweiz erneut nicht überlastet werden, muss über sinnvolle Lockerungen diskutiert werden. Gewisse Personenbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln wird es wohl weiter brauchen.

3. Zahlreiche Reisebeschränkungen ergeben wenig Sinn. Es braucht Schnelltest und stark verkürzte Quarantänefristen – auch für die Mitarbeiter.

4. Kurzarbeit muss weiterhin in einem vereinfachten Verfahren beantragt oder verlängert werden können. Arbeitgeberähnliche Personen sollen wieder Kurzarbeitsentschädigungen erhalten! Die Arbeitslosenkasse muss bei Kurzarbeit möglichst bald auch die Arbeitgeberbeiträge, den Karenztag und die Ferienentschädigung übernehmen. Sonst können sich viele Betriebe nicht einmal mehr die Kurzarbeit leisten.

5. Der Bund muss ein Hilfsprogramm für gastronomische und touristische Betriebe in der Höhe von mindestens 500 Millionen Franken aufgleisen. Vor allem Betriebe im städtischen Umfeld, in Destinationen mit hoher Internationalität oder mit grosser Abhängigkeit von Banketten und Tagungen brauchen A-fonds-perdu-Beiträge. Natürlich auch Clubs und Konzertlokale.

6. Eine rasche und mieterfreundliche Lösung bei den Geschäftsmieten während des Lockdowns muss her – aber schnell. Ein Skandal, dass sie nicht schon längst vorliegt!

7. Der Bund, die Kantone und die Medien müssen ihre Kommunikation hinterfragen und auf Panikmache verzichten. Die Angst nehmen statt sie zu schüren: Ernsthaftigkeit ist angebracht, nicht aber Alarmismus.

8. Die Bestrebungen, jede einzelne Infektion zu verhindern – koste es, was es wolle – lassen sich nicht aufrechterhalten. Selbstverständlich müssen wir die Ausbreitung abschwächen, doch letztlich müssen wir lernen, mit dem Virus zu leben. Denn ob es bald eine wirksame Impfung gibt, wissen wir nicht.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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