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04.01.2021
Bürgschaften für KMU ab 12. Januar 2021 verfügbar
Covid-Überbrückungskredite für baselstädtische Unternehmen
Im Bestreben den durch die Massnahmen zur Bewältigung der Covid-Pandemie finanziell betroffenen KMU rasch unbürokratische Unterstützung zukommen zulassen, gewährt der Regierungsrat für die in Basel-Stadt ansässigen Unternehmen Bürgschaften zur Sicherung von Bankkrediten.
Das am 25. März 2020 gestartete Progamm lief in einer ersten Phase bis zum 31. Juli 2020. Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 hat der Regierungsrat nun eine zweite Phase eröffnet.
Bis zum 31. Dezember 2021 können baselstädtische Unternehmen, die wegen des Coronavirus in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind, Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft beantragen. Dies erfolgt bei einer der am Programm teilnehmenden Banken.
Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bank wird der Bürgschaftsantrag über die kreditgebendene Bank an das WSU Basel-Stadt gerichtet. Die kantonale Bürgschaft deckt 90 Prozent der Kreditsumme. Bei Krediten bis 50'000 Franken werden 100 Prozent verbürgt.
Anträge können ab dem 12. Januar 2021 gestellt werden. Bis jetzt beteiligen sich die Basler Kantonalbank und die Basellandschaftliche Kantonalbank am Programm. Es ist davon auszugehen, dass weitere bedeutende Banken mitmachen werden.
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Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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