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13.01.2021

Fünf weitere Wochen Berufsverbot

Weshalb die Zitterpartie trotz einiger Lichtblicke weitergeht

Nun wissen wir, wie es bis Ende Februar weiter geht: Restaurants, Kultur-, Sport und Freizeitanlagen bleiben geschlossen. Ab Montag müssen auch Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs schliessen. Private Veranstaltungen und Ansammlungen werden auf fünf Personen beschränkt. Das sind drastische Massnahmen. Die Situation im Gastgewerbe bleibt alarmierend!

Neun Lichtblicke

1. Der Bundesrat scheint langsam den Ernst der wirtschaftlichen Lage zu erkennen. Er baut die Unterstützung über das Härtefallprogramm aus und erleichtert den Zugang.

2. Die Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten, werden gelockert. Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, gelten neu ohne Umsatznachweis als Härtefall.

3. Hotels und andere Unternehmen, die nicht «automatisch» als Härtefälle gelten, können neu als Bemessungsgrundlage für die 40-Prozent-Einbusse den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden.

4. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden von 10 auf 20 Prozent des Jahresumsatzes bzw. von 500'000 auf 750'000 Franken erhöht. Die Kantone können die Obergrenze auf 1.5 Million Franken erhöhen, sofern die Eigentümer mindestens in gleichem Umfang frisches Kapital einbringen.

5. Das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen oder Kapitaleinlagen von Eigentümern zurückzubezahlen, wird auf drei Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt.

6. Die 750 Millionen Franken «Bundesratsreserve» gemäss Covid-19-Gesetz werden ebenfalls für die kantonalen Härtefallprogramme eingesetzt. Sie ergänzen die ersten drei Mitteltranchen.

7. Der Bundesrat prüft eine Reaktivierung der Covid-Solidarbürgschaften im Falle einer dritten Welle.

8. Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, sollen arbeitsmarktliche Massnahmen, diverse Programme zur Innovationsförderung und andere Instrumente eingesetzt werden.

9. Der Bundesrat geht offiziell davon aus, dass die beschlossenen 2.5 Milliarden Franken nicht reichen werden.

Weshalb die Zitterpartie weitergeht

1. Einen direkten Schadenersatz scheut der Bundesrat wie der Teufel das Weihwasser.

2. Wie viele zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen werden, wissen wir noch nicht. Es ist noch nicht einmal klar, wie die «letzte» Tranche von 750 Millionen Franken auf die Kantone verteilt wird.

3. Die Betriebe können nicht zuverlässig abschätzen, mit welchen Unterstützungsleistungen sie insgesamt rechnen können. Damit fehlt ihnen eine wichtige Grundlage, weitreichende Entscheidungen zu fällen, z.B. die Reissleine zu ziehen oder nicht. Eine Liquiditätsplanung ist so nicht möglich.

4. Für grosse Unternehmen in unserer Branche ist die Begrenzung auf 750'000 Franken Härtefallunterstützung eine sehr schlechte Nachricht.

5. In diversen Kantonen dauert es zu lang, bis die Gelder fliessen (Basel-Stadt ist diesbezüglich besser unterwegs als andere).

6. Der Bundesrat hat uns etwas Hoffnung gegeben, aber noch nicht geliefert, was wir brauchen. Wir wissen schlicht nicht, wie viele Betriebe und Arbeitsplätze vor dem Untergang gerettet werden.

7. Es ist möglich, dass es gut kommt, aber eine Garantie haben wir nicht.

Braucht es trotz ungewisser Prozesschancen doch noch Schadenersatzklagen? Oder eine Volksinitiative, die verlangt, dass bei behördlichen Schliessungen die Fixkosten der Unternehmen zu übernehmen sind?

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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