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14.01.2021

Das Gastgewerbe im Blindflug

Klartext sieht anders aus

«Mit welchem Unterstützungsbeitrag aus der Härtefallhilfe kann ich rechnen?» Diese Frage treibt Gastronomen in der ganzen Schweiz um. Eine verlässliche Antwort gibt es leider nicht. Nur grobe Schätzungen – ohne Gewähr!

Viele Wirte haben verstanden, dass die Restaurationsbetriebe einen Schadenersatz in der Höhe von 20 Prozent des üblichen Jahresumsatzes erhalten. Schön wäre es! Davon sind wir weit entfernt. Mit den 20 Prozent bezeichnet der Bundesrat lediglich die Obergrenze, die maximal an ein Unternehmen fliessen darf.

Wie viel Geld steht für die Härtefallhilfe zur Verfügung? Über alle berechtigten Branchen sind es bisher (und vorläufig weiterhin) 2.5 Milliarden Franken. Für die letzten 750 Millionen Franken dieses Programms ist der Verteilschlüssel auf die Kantone noch unklar.

Bundesrat Ueli Maurer hat an der Medienkonferenz erwähnt, dass die bereits gesprochenen Mittel nicht reichen werden. Von welchen zusätzlichen Summen er ausgeht, verriet er nicht. Wahrscheinlich wird darüber das Parlament befinden. Es wird aber ein grosser Unterschied sein, ob 500 Millionen oder 3 Milliarden zusätzlich gesprochen werden!

Schauen wir uns einmal an, wie viel ein Betrieb in Basel-Stadt erhält. In einer ersten Phase werden lediglich die 15 Millionen Franken verteilt, die der Grosse Rat im September als Hilfsprogramm gesprochen hat. Davon sind 12 Millionen Franken für das Hotel- und Gastgewerbe reserviert.

Je nach Betriebstyp gibt es einen Basisbeitrag von 2.3% (Restaurationsbetriebe), 3.5% (Unterhaltungsbetriebe), 3.9% (Saalbetriebe) oder 4.1% (Hotels) der UVG-Lohnsumme. Sind alle Gesuche bearbeitet, werden voraussichtlich die 12 Millionen Franken nicht aufgebraucht sein. Der Restbetrag wird dann anteilsmässig an die Betriebe verteilt. Es ist also möglich, dass ein Restaurationsbetrieb mit einer Lohnsumme von 1 Million Franken letztlich nicht nur 23'000 Franken erhält, sondern beispielsweise 30'000 oder 35'000 Franken.

Nun stehen dem Kanton Basel-Stadt aber nicht mehr 15 Millionen (resp. 12 Millionen für das Gastgewerbe) zur Verfügung, sondern mit Sicherheit 74.5 Millionen (wovon voraussichtlich rund 59 Millionen für unsere Branche). Hinzu wird hoffentlich ein Anteil an den letzten 750 Millionen des «Bundestopfs» kommen. Und ein Anteil an zusätzlich gesprochenen Geldern, deren Höhe wir aber nicht kennen und die auch weitere Branchen wie der Nonfood-Detailhandel in Anspruch nehmen werden.

Mit anderen Worten: Wir wissen nicht, wie viel Geld am Schluss für das Basler Gastgewerbe zur Verfügung steht. Es könnten 60, 80 oder gar 120 Millionen sein. Wir wissen es schlichtweg nicht. Wer also aus der ersten Phase 23'000 Franken erhält (oder etwas mehr, siehe oben), kann diese Zahl mit irgendetwas multiplizieren. Vielleicht mit 3, vielleicht mit 5, vielleicht mit 10.

Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Ein Restaurationsbetrieb mit einer Lohnsumme von 1 Million Franken wird wohl in einem Normaljahr gut 2 Millionen Umsatz erzielen. Zwischen März 2020 und Februar 2021 wird er in städtischen Verhältnissen weit mehr als die Hälfte davon verloren haben, also etwa 1.2 Millionen Franken. Der Nettoschaden (nach Abzug der variablen Kosten, Versicherungszahlungen und staatlicher Leistungen) dürfte bei rund 400'000 Franken liegen.

Unser Musterbetrieb wird mit einer Härtefallhilfe rechnen können, die vermutlich irgendwo zwischen 70'000 und 250'000 Franken liegt. Den ersten Betrag kann man als ein paar Tropfen auf den heissen Stein bezeichnen, während der zweite eine echte Überlebenshilfe wäre.

Es kann also gut herauskommen. Oder auch nicht. Es ist äusserst unangenehm, dass die Betriebe nicht abschätzen können, wie viel Sie erhalten. Damit fehlt uns eine saubere Grundlage, um die Liquidität zu planen und allenfalls auch weitreichende Entscheidungen zu treffen.


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