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04.08.2009

Geänderte Ausreise-Praxis für visumspflichtige Künstler

Flughafenpolizei spricht massive Bussen aus

Neuerdings werden visumspflichtige Musiker und Artisten von der Flughafenpolizei wegen verspäteter Ausreise gebüsst, selbst wenn sie nur wenige Tage nach Ende des Engagements in ihre Heimat zurück kehren. Die bisherige Toleranzfrist wird wegen Schengen nicht mehr gewährt.

Seit zwanzig Jahren reisen visumspflichtige Artisten und Musiker nach Absolvierung ihrer Engagements in der Schweiz mit einer Toleranz von bis zu sieben Tagen über die Aufenthaltserlaubnis hinaus in ihr Heimatland ab. Nun büsst die Flughafenpolizei die Künstler bereits einen Tag nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis massiv. Diese Abweichung von der gängigen Praxis verursacht grosse Probleme.

Musikern, Artisten oder Tänzerinnen, die ihr nächtliches Engagement am letzten Tag des Monats absolvieren, ist eine Ausreise am Vorabend nicht möglich! Damit die Person nach dem Engagement auch noch schlafen und packen kann, sollte die Ausreise zumindest bis zwei Tage nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gewährt werden.

Die Zöllner haben theoretisch die Kompetenz, am ersten Tag nicht zu büssen. Sie sind aber wegen der Bestimmungen des Schengen-Vertrags nicht befugt, eine grössere Toleranz einzuräumen.


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