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23.10.2010

Bundesrätliche Planwirtschaft

Beamte sollen Energiesparziele für Unternehmen formulieren

Statt wie heute mit der Wirtschaft zu verhandeln und ihr die Wahlfreiheit der Massnahmen zu überlassen, möchte der Bundesrat künftig die Energiesparziele direkt befehlen. Dies ist umso unverständlicher, als dass die Freiwilligkeit bislang gut funktioniert hat.

Im Begleitschreiben zur Eröffnung der Vernehmlassung macht die Landesregierung drei Gründe für die beabsichtigte Änderung des Art. 8 Energiegesetzes geltend. Erstens gehe es um die Minimierung des Verwaltungsaufwandes, zweitens um die Verkürzung der Verhandlungen und drittens würden die Sparziele nicht erreicht.

Doch diese Gründe sind schlicht falsch. Heute liegt der Verwaltungsaufwand ganz auf der Seite der Wirtschaft, die ein natürliches Interesse daran hat, diesen Aufwand niedrig zu halten. Gleiches gilt für die Verhandlungen zwischen Bund und Wirtschaft. Was mit der beabsichtigten Änderung wirklich erreicht werden soll, ist eine planwirtschaftliche Interventionspolitik.

Denkfehler des Bundesrats

Der Bundesrat begeht mit der beabsichtigten Änderung einen zweifachen Fehler. Erstens ist es falsch zu meinen, dass die Bundesämter durch den direkten Eingriff in die Wirtschaft eigenmächtig formulierte Ziele erreichen können.

Es ist gerade der technische Fortschritt, der die Wirtschaft befähigt, flexibel auf Veränderungen zu reagieren, schnelle Massnahmen zu setzen und daraus zu lernen. Beamte in Bern, fernab jeglicher Praxis, haben diesen Zugang nicht.

Ebenfalls ein Fehler ist die Einführung der Energiesparziele allein auf der Basis der Stromeffizienz. Wirkungsvolle Umweltschutzbestrebungen müssen sich auf die Gesamtenergie abstützen. Würden nun die Bundesämter einseitige Stromsparziele vorgeben, wäre eine "Flucht in fossile Energieträger" die natürliche Folge.

Der Schweizerische Gewerverband lehnt die beabsichtigte Änderung entschieden ab, weil sie die funktionierende Freiwilligkeit de facto ausser Kraft setzt und die Wirtschaft bevormundet. Die Änderung bläht den Staatsapparat auf und verursacht damit zusätzliche Regulierungskosten. Letztlich hat die Vorlage eine schädliche Wirkung auf unsere Klimapolitik.


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