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19.11.2010
Swisslos muss Fünfminuten-Lotto einstellen
400 Gaststätten vom Entscheid des Bundesgerichts betroffen
Swisslos muss den Betrieb des Fünfminuten-Lottos "Ecco" einstellen. Das Bundesgericht hat dem in mehreren hundert Gaststätten angebotenen Spiel die Zulassung verwehrt, weil die Landeslotterie damit in das Hoheitsgebiet der Casinos eindringt.
sda. "Ecco"-Spielscheine werden an sieben Tagen der Woche in rund 300 bis 400 Gaststätten der Deutschschweiz und im Tessin verkauft. Alle fünf Minuten findet in Basel automatisch eine Ziehung von Gewinnzahlen statt. Das Resultat wird auf Bildschirme in den angeschlossenen Gastwirtschaftsbetrieben übertragen.
Fixe Gewinnquoten
2007 hatte die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) Swisslos die Bewilligung für "Ecco" erteilt. Das Bundesgericht hat in seiner Sitzung vom Donnerstag nun die Beschwerde des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements gutgeheissen und die Zulassung verwehrt. Swisslos wird "Ecco" einstellen müssen.
Laut Gericht erfüllt "Ecco" das Kriterium der "Planmässigkeit" nicht, welches zur Abgrenzung von Lotterien gegenüber Glückspielen dient, die nur in lizenzierten Casinos gespielt werden dürfen. Insbesondere stehe wegen der fixen Gewinnquoten das Risiko für den Spielveranstalter nicht exakt fest.
Viel Geld im Spiel
Von Seiten der Richter wurde betont, dass der klaren Trennung zwischen Lotterien und Casino-Glücksspielen grosse Bedeutung zukommt. Es gehe um viel Geld, und es gelte zu verhindern, dass ein Veranstalter "über den Zaun des anderen fresse". Das Gericht habe deshalb an der bisherigen Trennlinie festzuhalten.
Mit "Ecco" sei von Swisslos der Versuch unternommen worden, eine Lotterie zu gestalten, die sich einem Casino-Glücksspiel annähere. Die Entwicklung der technischen Möglichkeiten seit Erlass des Lotteriegesetzes im Jahr 1923 rechfertige es nicht, die Grenzen heute neu abzustecken.
Öffentliche Beratung vom 18.11.2010 im Verfahren 2C_674/2009
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Dossier: Nachtleben
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