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13.07.2011

Das steht bald auf den Lebensmitteln

Neue EU-Lebensmittelinformations-Verordnung

Drei Jahre dauerte das Verfahren: Am 6. Juli 2011 hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung dem hart umkämpften Kompromisstext der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.

Das Ziel der neuen Regelungen: eine umfangreichere und besser lesbare Information auf den Etiketten verpackter Lebensmittel, etwa über den Nährwert, die Herkunft von Fleisch und Geflügel oder allergene Zutaten – und zwar einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten.

Auch lose Ware bleibt nicht aussen vor. Künftig soll der Verbraucher auch in Restaurants oder in Bäckereien leichter erfahren können, in welchen Produkten sich allergene Stoffe verstecken.

Die Verordnung tritt voraussichtlich Mitte November 2011 in Kraft. Auf den Etiketten werden sich die neuen Pflichten jedoch frühestens 2014 zeigen, teilweise erst später. Die Verabschiedung der neuen Regelungen war von intensiven Debatten begleitet worden, etwa in Bezug auf die Nährwertkennzeichnung.

Nachdem der "Ampel" bereits in der ersten Lesung eine Absage erteilt wurde, einigten sich die Parlamentarier nun auf eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle. Wo die Angabe stehen muss, bleibt allerdings den Herstellern überlassen.

Eine verpflichtende, plakative Kennzeichnung des Brennwertes auf der Packungsvorderseite fand in Brüssel keine Mehrheiten, darf allerdings freiwillig erfolgen.

Eindeutig verbraucherfreundlicher wird die Angabe der 14 häufigsten Allergene im Zutatenverzeichnis, etwa von Gluten oder Milcheiweiss. Sie müssen künftig etwa durch eine farbliche Unterlegung besonders hervorgehoben werden.

In Bezug auf ihre Angabe bei loser Ware ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Klar ist nur, dass sie Pflicht wird. Details zur Art und Weise der Information müssen die Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre festlegen.

Leichter kann der Verbraucher in Zukunft auch so genannte Imitat-Lebensmittel erkennen: Abweichungen von der üblichen Produktqualität müssen in unmittelbarer Nähe des Produktnamens gekennzeichnet werden, etwa bei Erzeugnissen, die nicht aus gewachsenem Fleisch bestehen durch den Hinweis "hergestellt aus Formfleisch" - und zwar in einer Schriftgrösse von mindestens 75 Prozent des Produktnamens in dessen unmittelbarer Nähe.

Auch für alle anderen Pflichtangaben gilt künftig eine Mindestschriftgrösse: Kleiner als 1.2 Millimeter bezogen auf das kleine "x" dürfen sie bald nicht mehr sein.

Viel Hin und Her gab es auch zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die künftig für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gilt. Ob dabei der Ort der Geburt, der Aufzucht oder der Schlachtung oder alle drei Angaben vorgeschrieben werden, ist derzeit noch offen. Innerhalb von zwei Jahren muss die EU-Kommission hierzu konkrete Durchführungsvorschriften erlassen.

Ob langfristig auch Milch und Milcherzeugnisse sowie einzelne Zutaten verarbeiteter Lebensmittel unter die Kennzeichnungspflicht fallen, darüber soll die Kommission zunächst eine Folgenabschätzung vornehmen: Ein Punkt, der unter Wirtschaftsvertretern für Erleichterung sorgt, Verbraucherschützern dagegen weniger schmeckt; denn die Herkunft gilt als eine stark nachgefragte Information unter Verbrauchern.

Autorin: Dr. Christina Rempe / aid


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