Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

22.03.2013

Entlastende Videoaufnahmen

Türsteher vom Vorwurf des Raufhandels freigesprochen

Bei einem Raufhandel vor einem Winterthurer Club hatte ein Türsteher nur deeskalierend eingegriffen. In zweiter Instanz gab es einen Freispruch. Videoaufnahmen lieferten die entscheidenden Beweise.

Im Herbst 2010 kam es vor einem Winterthurer Nachtlokal zu einer Prügelei. Der Kollege eines Gastes, der aus dem Klub gewiesen worden war, weil er sich in der Frauentoilette aufgehalten hatte, schlug einem Türsteher die Faust ins Gesicht. Daraufhin sollen fünf Mitarbeiter des Clubs auf den Angreifer losgegangen sein und ihn verletzt haben.

Alle fünf Angestellten des Clubs wurden vom Bezirksgericht Winterthur wegen Raufhandels verurteilt. Sie erhielten bedingte Geldstrafen von 70 bis 90 Tagessätzen. Einer der Verurteilten zog den Entscheid vor Obergericht. Der 34-jährige Familienvater war nach der Auseinandersetzung 28 Tage in Untersuchungshaft gesessen.

Vor dem Obergericht gab er an, deswegen Depressionen bekommen zu haben. Er erzählte, wie er hinzugekommen sei, als die Auseinandersetzung bereits im Gang gewesen sei, und er versucht habe, die Situation zu beruhigen. Er habe nie geschlagen oder getreten. Die Vorinstanz hatte ihn dennoch zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.

Sein Verteidiger monierte, die Vorinstanz sei bei ihrer Begründung nicht näher auf entlastendes Videomaterial von Überwachungskameras eingegangen. Der Einwand wurde von der Berufungsinstanz erhört. Der Bezirksrichter habe ein bisschen zu pauschal geurteilt.

Die Videoaufnahmen bestätigten die Aussagen des Beschuldigten. Auf ihnen ist zu sehen, wie der Türsteher nur deeskalierend dazwischen gegangen ist. Bei einem Raufhandel ist nicht strafbar, wer ausschliesslich abwehrt oder die Streitenden scheidet.

Der Beschuldigte habe seine eigentliche Aufgabe ausgeführt, für die er in solchen Situationen angestellt sei, hielt das Obergericht fest. Es sprach dem Mann eine Prozessentschädigung von 7800 Franken für das gesamte Verfahren und eine Genugtuung von 4000 Franken zu.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden