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03.07.2013

Bundesrat vertagt Entscheid über Tänzerinnen-Statut

Expertengruppe soll Schutzmassnahmen für Frauen erarbeiten

Der Entscheid über die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts wird vertagt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) setzt eine Expertengruppe ein, die bis Ende Januar 2014 Vorschläge für einen verbesserten Schutz der Frauen unterbreiten soll.

Das Tänzerinnen-Statut existiert in seiner heutigen Form seit den 1990er-Jahren und wurde zum Schutz dieser Arbeitnehmerinnen geschaffen. Der Bundesrat ist der Ansicht, das Statut erfülle trotz hoher Reglementierung seine Schutzaufgabe nicht genügend. Deshalb eröffnete er im Juni 2012 das Vernehmlassungsverfahren zur Aufhebung der aktuellen Regelung.

"Die zahlreich eingereichten Stellungnahmen zeigen Handlungsbedarf im gesamten Erotikbereich auf", schreibt das EJPD in einer Mitteilung. Man habe deshalb entschieden, mehrstufig vorzugehen. "Es besteht ein allgemeiner Handlungsbedarf im Erotikbereich, der über den Cabaret-Bereich hinausgeht", so das Departement.

Deshalb werde vor dem Entscheid zur Abschaffung des Statuts eine Expertengruppe unter der Leitung von Alt-Regierungsrätin Kathrin Hilber eingesetzt. Diese Gruppe soll Vorschläge für den verbesserten Schutz von Frauen erarbeiten, die im Erotikbereich tätig sind. Dabei werden insbesondere Massnahmen in den Bereichen Arbeitsrecht, Opferschutz, Prävention sowie in der internationalen Zusammenarbeit geprüft.

Die Gruppe wird ihre Arbeiten im August 2013 aufnehmen und der EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga bis Ende Januar 2014 Bericht erstatten. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Frauenschutzorganisationen im Erotikbereich, der Sozialpartner, der Kantone sowie der betroffenen Bundesstellen.


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