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21.11.2014
Keine Kompostierpflicht für Restaurants
Verwertung von Lebensmittelabfällen ist bereits gewährleistet
Der Bundesrat erachtet es nicht für notwendig, speziell Restaurants und Detailhändler zur Verwertung der Lebensmittelabfälle zu verpflichten, da die meisten dies schon tun. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er verabschiedet hat.
sda. Gemäss der Studie fallen in der Gastronomie und im Detailhandel jährlich 390'000 Tonnen Lebensmittelabfälle an. Rund 50'000 Tonnen werden kompostiert, weitere 270'000 Tonnen vergärt. Zudem werden Speisereste dem kommunal gesammelten Grüngut zugeführt oder direkt in Faultürme gemeindeeigener Abwasserreinigungsanlagen verwertet. Rund drei Viertel oder 300'000 Tonnen wären vermeidbare Abfälle.
Weil die Verwertung von Lebensmittelabfällen in Gastronomie und Detailhandel bereits weitgehend gewährleistet ist, will der Bundesrat für diese Branchen keine spezifische Pflicht einführen, wie das Bundesamt für Umwelt mitteilte.
Es verweist zudem auf die Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA). Sie soll die Reduktion des Ressourcenverbrauchs fördern. Unter anderem soll darin die Pflicht zur Vermeidung von Produktionsabfällen und eine grundsätzliche Verwertungspflicht festgeschrieben werden. Die Totalrevision ist derzeit in der Vernehmlassung.
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Dossiers: Hygiene und Deklaration | Nachhaltigkeit
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