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18.09.2015
Strengere Anforderungen für angehende Wirte
Obwalden will Fähigkeitsausweis wieder einführen
Im Kanton Obwalden soll das Niveau von Gastwirtschaften verbessert werden. Das Parlament hat ein Postulat überwiesen, wonach die Anforderungen für Wirte überprüft und allenfalls verschärft werden sollen.
sda. Kantonsrat Walter Küchler (SVP) verlangte in einer Motion eine Änderung der Gastgewerbeverordnung. Demnach sollte, wer in Obwalden einen Gastgewerbebetrieb führen will, neu einer Wirteprüfung ähnliches Zertifikat vorweisen müssen.
Das Parlament stellte sich grundsätzlich hinter die Forderung. Es ortete aber wie die Regierung die Problematik der Qualität im Gastgewerbe nicht allein in der Ausbildung und wollte diese grundsätzlich abklären lassen. Der Kantonsrat überwies die in ein Postulat umgewandelte Motion mit 47 gegen 0 Stimmen bei vier Enthaltungen.
Die heutige Regelung reiche nicht aus, um das Niveau der Gastwirtschaftsbetriebe zu verbessern, sagte Motionär und Gastronom Walter Küchler. Bislang sind in Obwalden für Wirte lediglich "hinreichende Fachkenntnisse" verlangt. Bewerber können verschiedene Fachausweise und Diplome vorlegen. Bestimmte Betriebe sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen.
Heute könne mit wenigen Kenntnissen ein Gastrobetrieb geführt werden, sagte Max Rötheli (SP). Für fundiertes Fachwissen über Hygiene, Lebensmittel und gesetzliche Vorschriften genügten aber nicht einfach ein paar Jahre Praxiserfahrung, sagte er. Es brauche eine richtige Grundausbildung.
Die Motion schlug vor, dass als Basis für eine Wirteprüfung das Grundseminar (G1) des Branchenverbandes Gastro-Suisse dienen könnte. Das in allen Kantonen als Fähigkeitsausweis anerkannte Zertifikat vermittelt Kenntnisse in Hygiene, Gastgewerbe-, Alkohol- und Lebensmittelrecht, Versicherungswesen, Buchhaltung und Preisgestaltung.
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Dossiers: Berufsbildung | Gastronomie
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