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15.04.2020
Hygienekarten des Wirteverbands neu auch online
Nützliche Hilfsmittel für die Weiterbildung im Betrieb
Der Wirteverband Basel-Stadt stellt seine beliebten «Hygienekarten» online – kostenlos und neu auch für Nichtmitglieder.
Gemäss Lebensmittelrecht sind alle Betriebe verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hygienefragen weiterzubilden. Bei Kontrollen sind entsprechende Bemühungen zu belegen. Um das zu erleichtern, erhalten die Mitglieder des Wirteverbands seit sieben Jahren alle zwei Monate «Hygienekarten». Jede Karte enthält auf der Vorderseite wichtige Informationen zu einem Thema und auf der Rückseite Zeilen für die Unterschriften der Mitarbeitenden.
Die regelmässige Schulung «on the job» hat sich als äusserst effektiv erwiesen. Neu können auch Nichtmitglieder von dieser Dienstleistung des Verbands profitieren. Es wurden 40 Hygienekarten publiziert – damit auch Nichtmitglieder und Betriebe ausserhalb von Basel-Stadt ihren Hygienestandard steigern!
Verfügbar sind unter anderem folgende Themen: Handhygiene, Arbeitskleidung, Krankheitsübertragung, Reinigung, Desinfektion, Schädlinge, Auftauen, Gefrieren, vorgekochte Produkte, fertig zubereitete Speisen, Speiseeis, Gewürze, Brot, Backwaren, Keimübertragung, Küchenwäsche, Lagerung von Lebensmitteln, Frittieröl, Salmonellen, Campylobacter, Schimmelpilze, Clostridien, E. Coli, Staphylokokken, Qualitätssicherung, Abfälle, Geräte, Vakuumieren, Kühlkette, Eiswürfelmaschinen.
Die 20 wichtigsten Hygieneregeln
1. Nur einwandfreie Rohprodukte.
2. Hände waschen und desinfizieren.
3. Schmuckstücke und Uhren ablegen.
4. Arbeitskleidung und Küchentücher häufig wechseln.
5. Arbeitsplatz und Geräte sauber halten.
6. Sich selbst gesund halten.
7. Kühlkette einhalten.
8. Gegarte von rohen Lebensmitteln trennen.
9. Abfälle rasch beseitigen.
10. Nicht in der Küche rauchen.
11. Wunden sorgfältig und wasserdicht verbinden.
12. Nase und Mund bei Husten und Niesen abdecken.
13. Haare abdecken.
14. Temperaturen täglich kontrollieren.
15. Gekochtes innert 90 Minuten auf 5 Grad abkühlen.
16. Gekochte Speisen nicht mit den Händen berühren.
17. Vorgekochte Speisen datieren.
18. Vorgekochtes auf mindestens 70 Grad aufwärmen.
19. Speisen vollständig durchkochen.
20. Verdorbene Lebensmittel immer wegwerfen.
- Download-Seite mit 40 Hygienekarten
- Mikrobiologische Qualität nicht immer einwandfrei
- Was ist neu beim Lebensmittelrecht?
Dossiers: Berufsbildung | Hygiene und Deklaration
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7175
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